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Terms and Conditions
1. Verantwortung des Zahnarztes
nivellmedical AG entwickelt, produziert und vertreibt unter dem Namen nivellipso® transparente Zahnschienen, welche Zähne in kleinen Schritten von ihrer ursprünglichen Zahnstellung in eine günstigere Stellung bewegen können.
Herstellung und Verkauf von nivellipso durch die nivellmedical AG erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil sämtlicher Rechtsbeziehungen, die nivellmedical AG mit Ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Zahnarzt“ genannt) über die von ihr angebotenen Zahnschienen schliesst. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Zahnarztes erken-nen wir nicht an und wiedersprechen solchen hiermit.
Mit dem Zugriff auf unsere Website und mit deren Benutzung namentlich mit seiner Re-gistrierung und dem Hochladen von Patientendaten anerkennt der Zahnarzt die Massge-blichkeit dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für alle Rechtsbeziehungen zur nivellmedical AG.
2. Verantwortung des Zahnarztes
nivellipso® ist eine Sonderanfertigung im Sinne von Anhang VIII der Richtlinie 93/42/EWG über Medizinprodukte und im Sinne von Art. 1a der Medizinprodukteverordnung (812.213), welche auf zahnärztliche Anweisung hin hergestellt wird. nivellmedical AG bie-tet selber keine medizinische oder zahnmedizinische Behandlung oder Beratung an.
Zur Errechnung und Veranschaulichung der günstigeren Zahnstellung bietet nivellmedical AG jedoch eine entwickelte Software an, welche die Erstellung des Behandlungsplans un-terstützt und die erwarteten Zahnbewegungen des Patienten von der Anfangs- bis zur Endzahnstellung berechnet und visualisiert.
Entscheid über Erforderlichkeit, Art und Ausmass der Zahnkorrektur liegt ausschliesslich beim behandelnden Zahnarzt. Allein der Zahnarzt trägt die Verantwortung für die Über-prüfung des vorgeschlagenen Behandlungsplans und dessen Bestätigung. Der Zahnarzt ist ausserdem für die Diagnose und die Behandlung seines Patienten und für das entspre-chende Resultat verantwortlich. Dem Zahnarzt obliegt auch, den Patienten über Risiken der Behandlung aufzuklären.
Der Zahnarzt garantiert, dass er an dem Ort und zu dem Zeitpunkt, an dem die Behand-lung durchgeführt, er zur Ausübung von Zahnmedizin und/oder Kieferorthopädie befugt ist und er über die erforderlichen Zulassungsausweise verfügt. Der Zahnarzt versichert, dass er die erforderlichen Fähigkeiten, Erfahrungen und Ausbildung hat, um die vorge-schlagene Behandlung mit nivellipso durchzuführen.
3. Erstellung des Behandlungsplans
nivellmedical AG unterstützt den Zahnarzt mittels der von ihr verwendeten Software bei der Erstellung des Behandlungsplans. Hierzu übermittelt der Zahnarzt nivellmedical AG in-traorale Bilder des zu behandelnden Patienten, sowie Röntgenbilder, intraorale Scans und/oder Gipsabrücke. Soweit möglich lädt der Zahnarzt diese Daten online auf der Be-handlungsplattform nivell® onlign hoch.
Mit der Übermittlung dieser Daten beauftragt der Zahnarzt nivellmedical AG mit der Aus-arbeitung eines Vorschlags für einen kostenpflichtigen Behandlungsplan, dem nivell® TP (Treatment Plan).
Unterlagen wie Gipsabrücke, Intraoralscans und Röntgenaufnahmen werden von nivell-medical AG überprüft und gegebenenfalls für die Erstellung eines Behandlungsplans als nicht geeignet eingestuft. Sollte dies der Fall sein, sind Ersatzunterlagen erforderlich.
nivellmedical AG schlägt dem Zahnarzt gestützt auf die übermittelten und geprüften Da-ten einen Behandlungsplan vor.
Der vorgeschlagene Behandlungsplan ist vom Zahnarzt sorgfältig zu überprüfen und er-forderlichenfalls an die individuellen Bedürfnisse des Patienten anzupassen.
4. Umgang mit Patientendaten – Wahrung des Arztgeheimnisses
Die an nivellmedical AG übermittelten Patientendaten werden streng vertraulich behan-delt. nivellmedical AG untersteht den Richtlinien für Medizinprodukte; sämtliche internen und externen Mitarbeiter sind an die ärztliche Schweigepflicht gebunden und verpflichten sich zur Wahrung der Vertraulichkeit bezüglich aller Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für nivellmedical AG zur Kenntnis gelangen.
Alle an nivellmedical AG gesendeten Unterlagen gehen in das Eigentum von nivellmedical AG über und werden dem Arzt nicht zurückgegeben. Physische Unterlagen wie Gipsab-drücke, Röntgenbilder etc. werden nur bis zur Bestätigung des Behandlungsplans aufbe-wahrt und danach entsorgt und/oder archiviert.
Der Zahnarzt erlaubt nivellmedical AG die Verwendung der überlassenen Unterlagen für den internen Gebrauch sofern das Arztgeheimnis dabei gewahrt bleibt.
Der Zahnarzt stellt sicher, dass Patienten über die Übertragung ihrer Daten sowie die Be-arbeitung durch nivellmedical AG genügend informiert werden und dazu ihre ausdrückli-che Zustimmung erteilen. Auf Aufforderung von nivellmedical AG legt der Zahnarzt der nivellmedical AG die entsprechenden Einwilligungen offen.
5. Bestätigung des Behandlungsplans
nivellipso® Zahnschienen werden erst auf der Grundlage des vom Zahnarzt bestätigten Behandlungsplans hergestellt. Mit Bestätigung des patientenspezifischen Behandlungs-plans wird nivellmedical AG mit der kostenpflichtigen Herstellung der nivellipso beauf-tragt.
6. Preise
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und können von nivellmedical AG mit einer Vorankündigung von 1 Monat geändert werden.
Die Preise gelten für die in den Auftragsbestätigungen aufgeführten durchsichtigen Zahn-schienen zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie Kosten für Verpackung, Versicherung und Versand. Bei Exportlieferungen ins Ausland, Zoll sowie Gebühren und andere öffentliche Abgaben.
Rechnungsbeträge sind mit der Kreditkarte durch den Zahnarzt zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Massgebend für das Datum der Zahlung ist die on-line Bestellung des Zahnarztes.
7. Versand und Verpackung
Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemässen Ermessen der ni-vellmedical AG.
Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der durchsichtigen Zahnschienen an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Zahnarzt über. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Um-standes, dessen Ursache beim Zahnarzt liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Zahnarzt über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkäufer dies dem Zahnarzt angezeigt hat.
Die Sendung wird von nivellmedical AG auf Kosten des Auftraggebers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versi-chert.
8. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Erfüllung der Zahnschienen-Lieferung an den Zahnarzt behält sich ni-vellmedical AG das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Der Zahnarzt kann die Zahn-schienen dem Patient einsetzen.
9. Mängelrüge
Die gelieferten nivellipso® sind umgehend nach Erhalt genau zu prüfen. Allfällige Bean-standungen haben spätestens acht Tage nach dem Empfang schriftlich zu erfolgen, an-sonsten die Lieferung als angenommen und genehmigt gilt.
10. Gewährleistung / Haftungsbeschränkung
nivellmedical AG gewährleistet, dass die vom ihr hergestellten nivellipso® die vereinbarte und für den Medizinalgebrauch vorausgesetzten Qualität hat. Der nivellipso® wurde auf-grund der vom Zahnarzt angegebenen Daten hergestellt. Im Falle fehlerhafter oder un-vollständiger Anlieferung von Daten übernimmt nivellmedical AG keinerlei Haftung. Im Rahmen der zwingenden gesetzlichen Bestimmungen haftet nivellmedical AG sodann ausschliesslich für die vorsätzliche fehlerhafte Bearbeitung. Jede weitergehende Haftung wird ebenso wegbedungen wie eine über den Auftragswert hinausgehende Haftung für allfällig weiter geltend gemachte, direkte oder indirekte Schäden aus Mängeln.
11. Anwendbares Recht Gerichtsstand und Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des CISG auch für den Fall, dass der Zahnarzt seinen Sitz im Ausland oder eine Lieferung ins Ausland erfolgt.
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Arlesheim.
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit der übrigen Regelungen dieser AGB nach sich und der geschlossene Ver-trag bleibt wirksam. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Re-gelung ersetzt.